Für Eigentümer gilt das Wohnungseigentumsgesetz, Für Eigentümergemeinschaft und Eigentümerversammlung gilt auch bei der Vertretung das WEG Recht
Bewertung:Schrieber Immobilien-Dienstleistungen sind Ihr erfahrener Partner in Hamburg-Nord Fuhlsbüttel - Wohnungs- und Hausverwaltung, WEG, Gewerbe, Beratung.
Bewertung:Die Website www.hausverwaltung-piechowski-berlin.de [Hausverwaltung Berlin] ist die offizielle Internetpräsenz der Sebastian Piechowski Immobilienverwaltung und -vermittlung und dient der Information von Eigentümern, Mietern und Interessenten, sowie der ..
Bewertung:Wohnungseigentumsgesetz (Gesetz �ber das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) Das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG) neue Fassung
Bewertung:Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf Wohn- & Immobilien-, Bauträger- & Versicherungsrecht sowie allgemeines Zivilrecht mit Schwerpunkt Gewährleistungs-, Schadenersatz- & Verbraucherrecht als auch auf die Digitalisierung im Rechtsbereich ..
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Diese Domain steht zum Verkauf!
Bewertung:Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist in Deutschland die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Begründet wird die Gemeinschaft durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach WEG oder durch Teilung nach WEG.
weiterlesenDie Teilungserklärung ist ein Rechtsinstrument des deutschen Wohnungseigentumsrechts und in Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Danach handelt es sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die mit Sondereigentum an einzelnen Wohnungen und/oder ''nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen'' verbunden sind.
weiterlesenDas bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden, an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt kein Eigentum an realen Gebäudeteilen und weist eigentumsrechtlich alle auf einem Grundstück errichteten Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks ausschließlich dem Eigentümer dieses Grundstücks zu, so dass an Gebäuden und erst recht an einzelnen Wohnungen kein selbständiges Eigentum bestehen kann.
weiterlesen