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Erfahrungen und Bewertungen zu Sound-systems24.de

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Luck
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 8 Jahren
Deutschland, Bad Nauheim, 15 Bewertungen

„Sollten Sie die Berichte nicht binnen der genannten Frist vollständig entfernen, werden wir sowohl straf- als auch zivilrechtliche Schritte prüfen, um Klage wegen Störungsbeseitigung gegen Sie zu erheben. In diesem Zuge behalten wir uns Schadensersatzansprüche in sechsstelliger Höhe sowie eine Strafanzeige ausdrücklich vor. Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen da Sie sich der straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen einer Rufschädigung nicht bewusst zu sein scheinen, wenn Unternehmen dadurch enorme Umsatzausfälle haben.“

Wenn man ein solches oder ähnliches Drohschreiben bekommt, dann kann man schon sehr unruhig werden. Wir lassen uns aber von so einem Schreiben nicht beeindrucken. Der Händler behauptet zwar immer, dass vor seinem Unternehmen nicht gewarnt werden muss, doch da sind wir ganz anderer Meinung. Deshalb hier unser Erfahrungsbericht.

"Made in China"

Ob Skytec ST-100, Shier TK-T33, YAQI TK-T33 oder MSS-250, alle "Made in China".
Wir hatten uns aufgrund der zahlreichen Versprechen in der Artikelbeschreibung von www.sound-systems24.de für die MSS-250 entschieden.

U.a. hieß es zum Zeitpunkt unseres Kaufes:

- "Optimale Mobilität"
- "einzigartiger Leistungsumfang"
- "eingebauten Hochleistungs-Akku"
- "Eingebauter 2-Kanal Funkempfänger mit Diversity-Empfang"
- "Sehr leicht und kompakt"
- "mit geringem Gewicht und exzellenter Verarbeitung"

Nach der Lieferung machte uns das Gerät allerdings nicht den versprochenen qualitativ hochwertigen Eindruck, den auch der hohe Preis vermuten ließ.
Dass in der Artikelbeschreibung an einigen Stellen möglicherweise übertrieben wurde und auch ein nicht vorhandener (höherwertiger) "Diversity-Empfang" versprochen wurde, hat der Händler scheinbar mittlerweile auch erkannt und die Artikelbeschreibung entsprechend abgeändert.
Später hieß es dann plötzlich nur noch:

- "gute Mobilität"
- "umfangreicher Leistungsumfang"
- "eingebauten Akku"
- "Eingebauter 2-Kanal Funkempfänger"
- "Leicht und kompakt"

Ebenso wurden auch die für einen Kauf so wichtigen Funkfrequenzen hinzugefügt:
- "Frequenz: 201.400 Mhz / 200.175 Mhz", die "eigenartigerweise" etwas später wieder entfernt wurden.

Warum ist das wichtig zu wissen?

Die Frequenzen bestimmen, ob und wo das Gerät eingesetzt werden darf. Das wird von der Bundesnetzagentur geregelt. Geräte in diesem Frequenzbereich (174-223 MHz) sind meistens relativ günstig, aber der Bereich ist recht störanfällig.
Die beiden Frequenzen der MSS-250 sind in Deutschland genehmigungspflichtig und kosten pro Frequenz etwa 130 Euro einmalig und etwa 10 Euro pro Jahr.
Somit ist ein Einsatz der MSS-250 nach den Richtlinien der BNetzA erheblich eingeschränkt:

"Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, Dienstleister der Veranstaltungstechnik, Schauspielhäuser, Theater, Kongreßzentren, Messen und Mehrzweckhallen, Stadthallen der Städte und Gemeinden, sowie Freilichtbühnen mit festen Spielflächen.
Der Einsatz außerhalb der in der Frequenzzuteilung angegebenen Gebiete, Gebäude bzw. Räume oder festen Spielflächen ist nicht zulässig."

Die MSS-250 darf außerdem nur in Deutschland (mit einer Einzelzuteilung der BNetzA) und in den Niederlanden verwendet werden, eingeschränkt in der Schweiz und in Spanien.
Wer also eine Ferienfreizeit in Frankreich oder Italien plant, sollte für diese ein anderes Gerät einplanen.

Übrigens, die Abbildungen der MSS-250 waren und sind nicht nur "minimal abweichend", sondern zeigen ein anderes Gerät. Wer wissen möchte, wie eine MSS-250 von Soundsystems denn nun wirklich aussieht, der kann diese bei Fratufa oder Benz-Sport bis ins Detail bewundern.

Nebenbei: diese Fakten sind auch den Siegelbetreibern EHI, Geprüfter-Webshop und dem auf "Serviceversprechen" (!?) setzenden "Verbraucherschutz.de" seit vielen Monaten bekannt. Doch denen scheint das egal zu sein, weil die Siegel weiterhin auf der Homepage den potentiellen Kunden weiterhin "Sicheres Einkaufen" suggerieren.

Einer der Hauptgründe, warum wir nicht z.B. eine Skytec ST-100 der Firma Shier bzw. Tronios mit 2 Funkmikrofonen für 299,00 Euro gekauft haben, sondern die MSS-250 ("Made by Skytec for www.soundsystems.de") mit 2 Funkmikrofonen für 799,00 Euro, war der Warnhinweis in der Artikelbeschreibung der MSS-250:

"Aus gegebenem Anlass warnen wir vor gefährlichen Billig-Nachbauten auf dem Markt ohne Zulassung (Brand- und Stromschlaggefahr durch Überhitzung / Kurzschluss)"

Diese Behauptung dient unseres Erachtens nur der Täuschung der Kunden, da

1. es keinen „gegebenen Anlass“ gibt (wir konnten keinen in Erfahrung bringen),
2. es keine "gefährlichen Billig-Nachbauten“ gibt (wir konnten bisher keine finden),
3. eine nach den Ermittlungsergebnissen der Bundesnetzagentur für die MSS-250 entsprechende „Zulassung“ fehlte. Die BNetzA erteilte den Geräten MSS-250 und MSS-100 ein Verkaufsverbot u.a. wegen fehlender Zulassungen (Konformitätserklärung).

Wie heißt es bei Sound-Systems? "... warnen wir vor ... NACHBAUTEN auf dem Markt OHNE ZULASSUNG". Haben die sich etwa selbst gemeint???

4. Zusätzlich fühlten wir uns noch durch die Erzeugung der Angst vor „Lebensgefahr“ bei den Produkten anderer Händler zum Kauf der MSS-250 von Sound-Systems bestimmt.

- dass bezüglich der Lieferung der MSS-250 ein Speditionsversand von 35,00 € deklariert und unsererseits, wie vertraglich vereinbart, auch bezahlt wurde.
Laut Angaben im Bestellvorgang hätte dieser von dem „Spediteur“ DPD (versichert) durchgeführt werden müssen. Von DPD wurde uns aber lediglich nur ein Standardpaket (mit Sendungsnummer) geliefert. Diese Versandart hätte aber laut § 4.1 der AGB von Sound-Systems bei dem vorliegenden Warenwert über 150,00 € kostenlos sein müssen.

- den scheinbaren Sonderpreis des Artikels von 699,00 € statt 999,00 €. Der Artikel wird aber stets zu diesem Sonderpreis verkauft (mittlerweile wurde „unser regulärer Preis“ in „UVP“ geändert, unabhängig der Klärung der Frage, ob diese UVP überhaupt rechtens ist, da sie keinem marktüblichen Verkaufspreis entspricht).

- die fehlenden Hinweise in der Artikelbeschreibung, dass die VHF-Funkfrequenzen der MSS-250 vor dem Einsatz bei der Bundesnetzagentur kostenpflichtig angemeldet werden müssen und der Einsatz nicht in allen EU-Staaten erlaubt ist. Wir wissen nicht, ob diese Angaben verpflichtend sind, hätten diese aber von einem mehrfach zertifizierten Händler erwartet, zumal hochwertige Systeme oft anmeldefrei sind.

- Versprochen wurde uns eine „Mobile Beschallungsanlage“, die jedoch nach vorschriftsmäßiger Verwendung nicht uneingeschränkt mobil einsetzbar ist.

- Die Anlage und Mikrofone sind aufgrund der aufgedruckten Symbole „Indoor Use Only“ nicht für den versprochenen Outdoor-Einsatz vorgesehen. Eine Schutzhülle lag der Anlage weder bei, noch hätte diese aufgrund von Kondenzwasserbildung aus Sicherheitsgründen eingesetzt werden dürfen.

- Leider hatte die Anlage außerdem technische Mängel (der CD-Player funktionierte nicht ordnungsgemäß, so wie man es von einem hochwertigen Produkt erwarten würde; es traten ungewöhnliche Funkstörungen auf).

- Außerdem mussten wir die MSS-250 aufgrund von Schleifspuren, Kratzern und leeren Batterien der Fernbedienung als gebraucht einstufen. Die Verpackung war einwandfrei.

Sowohl die Rücknahme aufgrund dieser Mängel als auch eine Reparatur der Anlage wurden von Sound-Systems abgelehnt.

Stattdessen bot uns der Händler außergerichtlich an, dass er das Gerät nur unter der Bedingung zurücknimmt, wenn wir im Gegenzug alle negativen Bewertungen aus allen Internetportalen entfernen und in Zukunft nichts mehr darüber berichten.

Dem konnten und wollten wir so nicht zustimmen, da wir der festen Überzeugung waren und noch sind, dass wir von Sound-Systems arglistig getäuscht wurden. Außerdem war und ist es uns wichtig, dass auch andere potentielle Kunden von unserem Kauferlebnis erfahren, damit sie sich ihre eigene Meinung bilden können und sich ggf. vor dem Kauf entsprechend informieren.

Bleibt für uns abschließend die Frage, was der Händler unter „Kundenservice“ und „Kulanz“ versteht?
Vielleicht etwa, dass er die Klage nach über einem halben Jahr (außer-) gerichtlicher Auseinandersetzungen in allen Punkten anerkannt hat?

Und natürlich die Frage, warum der Händler immer wieder versucht, unsere, aber auch andere negative Bewertung(en) immer wieder zu entfernen oder anwaltlich entfernen zu lassen?

33 von 34 Personen fanden diese Bewertung hilfreich

Ergänzung vom Bewertenden vor 7 Jahren:
"Und nat


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Kommentare zur Bewertung

Luck
Luck kommentierte vor 7 Jahren

Streisand-Effekt

Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, dass nämlich die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird.

Quelle: Wikipedia

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