Erhalten Sie bei uns eine umfassende Beratung! Mit fachlicher Kompetenz und persönlicher Wertschätzung gehen wir an die Beratung eines jeden unserer Mandanten.
Bewertung:Wir machen Ihre Steuererklärung!
Bewertung:Wir machen Ihre Steuererklärung!
Bewertung:Wir leisten Hilfe in Steuersachen bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Unterhaltsleistungen (im Rahmen einer Mitgliedschaft). Wir beraten auch bei Vermietungs-, Kapital-, und sonstigen Einkünften (z.B. ..
Bewertung:Steuern sparen! Die VdL-Experten erstellen kostengünstig Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie individuell in Steuerfragen. Sozial gestaffelte Beiträge für Arbeitnehmer, Rentner..
Bewertung:Lohnsteuerhilfe, in München Neuhausen Maxvorstadt
Bewertung:Werden auch Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Ammerland e.V.
Bewertung:Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung Wir beraten Sie in Lohnsteuerfragen und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft. Unsere Leistungen rund um die Steuererklärung bieten wir für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, ..
Bewertung:BDL Lohnsteuerhilfeverein e. V., Beratung in Lohnsteuersachen und Einkommensteuererklärung für Mitglieder. Beratungsstelle Bornheim in Frankfurt am Main.
Bewertung:1964 hat der Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen. Mit dem häufig sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten, das heißt die steuerliche Beratung des Mitgliedes, die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung und/oder der Lohnsteuerermäßigungsantrag einschließlich Versendung an das zuständige Finanzamt, die Berechnung des Erstattungs-, oder Nachzahlungsbetrages, Überprüfung der Steuerbescheide sowie bei Abweichung von der Steuererklärung die Einlegung von Einsprüchen gegen unrichtige Bescheide und erforderlichenfalls auch die Klage vor dem Finanzgericht. Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung. Im Gegensatz zu Steuerberatern dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur begrenzte Hilfe in Steuersachen leisten.
weiterlesen