Auf unseren Seiten finden Sie vieles Wissenwerte über den Führerschein und das Fahrerlaubnis- und Strassenverkehrsrecht. Gesetzesgrundlagen, Urteile, Kommentare, Aufsätze und mehrere Fach-Foren.
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Bewertung:Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt. In Deutschland beinhaltet ein ''Führerschein'' Informationen über die Erteilung einer ''Fahrerlaubnis'', in Österreich über die Erteilung einer ''Lenkberechtigung''. In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments ''Führerausweis''. Die Fahrerlaubnis '''' ist ein Dauer-Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum ''Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen''. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp die Fahrzeugklasse gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen. Wer mit einem Kraftfahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich bei Erfüllung aller dafür nötigen Tatbestandsmerkmale strafbar. Die Fahrerlaubnis ist eine Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die ''Fahreignung'' und den Nachweis der Befähigung in Form einer ''Fahrprüfung'' geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung, in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz und dem Führerscheingesetz, in der Schweiz nach dem..
weiterlesenDieser Artikel behandelt den Führerschein beziehungsweise die Fahrerlaubnis in der Europäischen Union. Der Grundsatz des stufenweisen Zugangs wird durch die neue Richtlinie festgeschrieben. Jugendliche können nach entsprechender Umsetzung in nationales Recht erst ab 14 1/2 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse Mofa erwerben.
weiterlesenDie deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 ist im Bereich des Verkehrsrechtes ein noch relativ neues Verordnungswerk. Sie ersetzt den bisherigen Teil A der Straßenverkehrszulassungsordnung, der mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgehoben worden ist.
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