Der Familienrecht-Ratgeber - Infos zu Scheidung, Unterhalt, Adoption, Lebenspartnerschaft und Eherecht.
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Bewertung:Das Eherecht ist das Teilgebiet des Familienrechts der Rechtsnormen, die sich auf Inhalt, Abschluss und Auflösung der Ehe, sowie das Verhältnis der Ehegatten zueinander beziehen. Das Rechtsgebiet umfasst Klärung der ehelichen Rechte und Pflichten, Ehetrennung, Ehescheidung ', verschiedene Formen der Ungültigkeit der Ehe, wie auch die Namensregelung bei Eheschließung und ehelichen Kindern ', das ''Ehegüterrecht'', und die national unterschiedlichen Formen von gleichgeschlechtlichen Ehen und anderen eingetragenen Partnerschaften, im Verhältnis zu anderen Lebensgemeinschaften. Spezifische Regelungen:
Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln.
weiterlesenDas Schweizer Eherecht ist in den Artikeln 90 bis 251 des schweizerischen Zivilgesetzbuches geregelt. Das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. So sieht etwa Art. 164 ZGB vor, dass derjenige Ehegatte, der den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten hat.
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