Die Betreuung ist mit Einführung des Betreuungsrechts zum 01.01.1992 als alleiniges Rechtsinstrument an die Stelle der Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene getreten. Betreuung statt Entmündigung soll mit dieser Reform erreicht werden.
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Bewertung:Betreuung Aufgrund von Krankheit oder Behinderung in Berlin Charlottenburg
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Bewertung:Betreuung nach dem Betreuungsgesetz, Beratung ehrenamtlicher Betreuer
Bewertung:IGBB Erlangen e.V.
Bewertung:Manfredjosef berichtet
Bewertung:IT Beratung für Klein- und Mittelstand. Individuelle am Bedarf orientierte Lösungen.
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