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Bewertung:Die Bezeichnung Anwalt ist mehrdeutig. Die Tätigkeit von Anwälten als vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten überschneidet sich in den verschiedenen Staaten. Als Anwalt bezeichnet man im deutschsprachigen Raum:
Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Über die Anfänge der Anwaltschaft in Deutschland ist wenig bekannt. Einiges lässt sich dem Sachsenspiegel entnehmen. Dieser wurde um 1225/26 durch Eike von Repgow verfasst. Eike von Repgow betont, dass die Sachsen einige Regelungen gegen das Besatzungsrecht Karls des Großen durchsetzen konnten.
weiterlesenDie Anwälte ist der Titel