Die SVLFG bietet als agrarsozialer Versicherungsträger Schutz und Sicherheit für die Menschen und Branchen in der grünen Arbeitswelt.
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Bewertung:Die Pflegekassen sind in Deutschland die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen sowie bei der Bundesknappschaft errichtet worden, letztere ist für die Pflegeversicherung der knappschaftlich Versicherten zuständig. Obwohl die Pflegekassen den Krankenkassen eng angegliedert sind, handelt es sich um eigenständige Behörden. Die Pflegekassen sind wie die gesetzlichen Krankenkassen rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch die Pflegekassen sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert, wobei die Selbstverwaltungsorgane der jeweiligen Krankenkasse auch die Aufgaben der Organe der Pflegekassen übernehmen. Die Mitarbeiter der Pflegekassen sind Beschäftigte der Krankenkassen.
weiterlesenPflegekurse sind in Deutschland ein Dienstleistungsangebot der Pflegekassen an ehrenamtlich Pflegende. Gesetzlich normiert sind Pflegekurse und der Anspruch darauf in § 45 SGB XI. Pflegekurse können direkt von Pflegekassen angeboten werden.
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