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Verbeg.de - VERBEG Immobilienverwaltung GmbH | Ludwigshafen | Home (2.3 von 5 Punkte)

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Sprache: deutsch

Es gibt verschiedenste Gründe für die Suche nach einem neuen Verwalter für eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

Keywords: verbeg verwalter hausverwaltung klare wirtschaftlichkeit verwaltung


Erfahrungen und Bewertungen zu Verbeg.de

Zu der Website Verbeg.de wurden insgesamt 3 Bewertungen abgegeben. Nachfolgend sind die neuesten Bewertungen aufgelistet.

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Marc Schie
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 11 Monaten
Deutschland, Heidelberg, 1 Bewertung

Hausverwaltung antwortet trotz mehrfacher/wiederholter Nachfrage per E-Mail nicht.
Das selbe bei Anrufen. Trotz mehrfacher Anrufe und der wiederholten Bitte um einen Rückruf erhalte ich von der Hausverwaltung keinerlei Rückmeldung.
Erstellung der WEG-Versammlungsprotokolle dauerte trotz mehrfacher Nachfrage weit über 5 Monate.

Keine Person fand diese Bewertung bisher hilfreich

6 von 12 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Gast
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 1 Jahr
Deutschland, Mespelbrunn, 1 Bewertung

Ich kann nur Gutes berichten. Die Gesellschaft ist für uns immer erreichbar, kümmert sich um alle Anliegen und die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der GmbH und insbesondere dem Geschäftsführer, Herrn OK, gestaltet sich sehr angenehm.

16 von 26 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Günther Ridinger
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 1 Jahr
Deutschland, Speyer, 1 Bewertung

Ich kann über Verbeg nur Schlechtes sagen. Seit drei Jahren verwaltet sie unser Objekt. In dieser Zeit hat sie keine Wirtschaftspläne erstellt, keine Hausabrechnungen durchgeführt, keine Reparaturen gemacht und keine Eigentümerversammlungen abgehalten. Zum 26. September 2022 wurde überstürzt eine Versammlung unter Missachtung der Einladungsfristen anberaumt. Nur durch Androhung einer Anfechtungsklage war sie davon abzubringen, sagte diese ab und kündigte rechtswidrig zum 31.12.2022, obwohl der Vertrag noch ein Jahr lang läuft. Kopflos berif sie wiederum eine Versammlung zum 16. November 2022 zum selben Thema ein ohne dass sich in der Zwischenzeit etwas geändert hätte. Es geht um eine Dachsanierung, die sinnlos durchgepaukt werden soll und die der Verwalter ab 1. Januar 2023 nicht mehr gegleiten wird. Hierzu sind drei Angebote nötig, es liegen jedoch nur zwei vor und eines davon ist neun Monate alt. Auf die Pflicht zur Errichtung einer Solaranlage bei Sanierungen ab 2023 weit Verbeg nicht hin. Diese Firma hat von Hausverwaltungen keine Ahnung und fuhrwerkt wils und sinnlos in der Gegend herum. Sie will noch kurz vor Toresschluss Aufträge vergeben, obwohl dies mit nur faktisch einem vorliegenden Angebot niemals rechtskräftig erfolgen kann. Da fragt man sich doch mit Recht "cui bono?"

7 von 25 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Kommentare zur Bewertung

Oliver Philipp Kehry
Oliver Philipp Kehry kommentierte vor 1 Jahr

Sehr geehrter Herr Ridinger,

Ihre Bewertung ist mit der Realität nicht in Einklang zu bringen. Richtig ist vielmehr folgendes:

Sofern uns eine Meldung über defekte Bauteile vorlagen, haben wir uns hierum gekümmert. Es wurden daher mehrfach Pflegeschnitte und Reparaturmaßnahmen beauftragt, die auch über die WEG abgerechnet und bezahlt wurden. Die Rechnungen können Sie jederzeit den Verwaltungsunterlagen entnehmen. Auch wurden die gesetzlichen Vorgaben zur Abrechnungspflicht sowie zur Erstellungspflicht von Wirtschaftsplänen beachtet.

Der Geschehensablauf zur Dachsanierung ist darüber hinaus auch nicht richtig dargestellt. Bereits seit Monaten scheiterten Versuche, das Dach ordnungsgemäß instandzusetzen, an Ihrer verweigernden Haltung. Diese ging so weit, dass das Dach schließlich im Rahmen einer Notmaßnahme durch ein Fachunternehmen provisorisch abgedichtet werden musste. In der Zwischenzeit wurden entsprechende Angebote für Sanierungen eingeholt. Zahlreiche Firmen aus Mannheim und Ludwigshafen lehnten den Auftrag wegen Überlastung ab, oder antworteten erst gar nicht auf Anfragen. Hierunter übrigens auch das von Ihnen selbst empfohlene Dachdeckerunternehmen. Als dann endlich Angebote vorlagen, weigerten Sie sich erneut, bei der Vergabe mitzuwirken. Es war dann erforderlich, kurzfristig eine Versammlung einzuberufen, wobei dies nicht unter Verstoß gegen Ladungsfristen, sondern vielmehr unter Einhaltung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Verkürzung der Ladungsfristen, erfolgte (§ 24 WEG). Dies war keineswegs „kopflos“, sondern war in der Situation angemessen. Denn gerade für dringende Maßnahmen kann von der Ladungsfrist als Sollvorschrift abgewichen werden. Die Maßnahme war auch dringend. Denn durch das Dach regnete es in eine Einheit, so dass es zu immer größeren Schäden gekommen ist. Schäden, die das Gemeinschaftseigentum und das Sondereigentum eines anderen Eigentümers betroffen haben. Lediglich in Ihre Wohnung regnete es nicht, weshalb Sie es offenbar nicht für nötig erachteten, an der Sanierung mitzuwirken. Profitiert von der schnellen und kompetenten Schadensbeseitigung hat daher schlussendlich nur die WEG und Sie als Sondereigentümer, mit Sicherheit nicht wir als Verwaltung. Schon dieser haltlose Vorwurf zeigt, dass es richtig war, von unserem bestehenden Recht zur Kündigung Gebrauch zu machen.

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Günther Ridinger
Günther Ridinger kommentierte vor 10 Monaten

Sehr geehrter Herr Kehry,

ich halte es für mehr als unpassend, dass Sie mir an dieser Stelle einen "offenen Brief" schreiben.
Offensichtlich wollen Sie der ganzen Welt mit missionarischem Eifen beweisen, dass Sie im Recht sind. Auf die von Ihnen geschilderten Einzelheiten, die alle böswillig und wider besseres Wissen erfunden sind, möchte ich nicht mehr eingehen.
Sie haben eben NICHT die Vorgaben zur Abrechnungspflicht erfüllt. Sie haben für 2019 bis 2022 KEINE Wirtschaftspläne oder Hausabrechnungen erstellt und KEINE Eigentümerversammlungen abgehalten, bis auf die vom 16. 11. 2022.
Daher soll die Welt auch wissen, dass Sie beim Netzbetreiber webwiki.de anwaltlich die Löschung meiner Bewertung gefordert haben. Webwiki hat mich um Stellungnehme gebeten und daraufhin Löschung verweigert.
Danach haben Sie einen weiteren Anwalt eingeschaltet, der dies wiederum unter Androhung von Schadenersatzforderungen ertrotzen wollte. Er sah sogar MEHRERE ARTIKEL DES GRUNDGESETZES durch mich als verletzt an!
Doch auch Ihr zweiter Versuch scheiterte.
Wiederum haben Sie sich die Zähne ausgebissen und mein Komentar steht immer noch im Netz, weil er den Tatsachen entspricht und es sich nicht um "Lügen" und "falsche Tatsachenbehauptungen" handelt.
Dies solllte der Leser meiner Bewertung wissen um sich ein objektives Bild machen zu können.
Sie können keine Ruhe finden und schreiben einen Kommentar, der hinten und vorne nicht stimmt. Und behaupten beweislos, dass meine Bewertung "nicht mit der Realität in Einklang zu bringen ist". Doch, -das ist sie und dafür spricht, dass Ihre beiden Löschungsversuche scheiterten.
Sie haben nicht ordnungsgemäß verwaltet und die Prüfung der Feuerlöscher konnte trotz mehrmaliger Mahnung nur erreicht werden, indem ich Sie bei der zuständigen Behörde angezeigt habe.
Jetzt wollen Sie stur zum dritten Mal ertrotzen, dass die Welt Ihnen glaubt.
Nein, Herr Kehry, -Sie sind nicht im Recht und ich berichte weiterhin wahrheitsgemäß, dass ich über Sie und Ihr Haus NUR SCHLECHTES sagen kann. Ihr nunmehr zum dritten Mal an den Tag gelegtes verbissenes Vehalten beweist ganz klar, dass meine Bewertung objektiv ist und voll und ganz der Wahrheit entspricht.
Gegen die o. e. Eigentümerversammlung habe ich Anfechtungsklage erhoben. Die Eigentümergemeinschaft hat diese in vollem Umfang unterstützt, sie hätte die Möglichkeit des Widerspruchs gehabt.
Meiner Klage wurde vom AG Mannheim unter Az. 14 C 4478/22 WEG am 3. Mai stattgegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das bedeutet, dass Sie diese Versammlung RECHTSWIDRIG EINBERUFEN und deren Beschlüsse null und nichtig sind.
Daher sind meine Vorwürfe an Sie, -auch wenn Ihnen das nicht passt, sehr wohl FUNDIERT und NICHT HALTLOS, wie Sie es sich schönreden.
Es ist äußerst wichtig dass jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, VERBEG eine Hausverwaltung anzuvertrauen, dies weiß!

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