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Bewertung:Grundsätzlich haben Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind.
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Bewertung:Krankengeld ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Neben dem Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit, die kausal durch eine Krankheit herbeigeführt sein muss, ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert zu sein.
weiterlesenKrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung, die den Ausfall von Einkommen in Folge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und den Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit. Die nationalen Regelungen bezüglich des Krankengeldes unterscheiden sich deutlich.
weiterlesenDas Versorgungskrankengeld ist eine Form des Erwerbsersatzeinkommens des Bundes nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld finden sich in den §§ 16 - 16 h BVG. Nach § 1 BVG steht das Versorgungskrankengeld gesundheitlich geschädigten Personen der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz zu, soweit deren Schädigungen auf militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse zurückzuführen ist.
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