Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet. Von der örtlichen Zuständigkeit ist die Rechtswegzuständigkeit und die sachliche Zuständigkeit zu unterscheiden, d.h. die Frage, welches der an einem Ort vorhandenen Gerichte zuständig ist. mehr erfahren
Die Inhalte der Website verteilen sich unter anderem auf den Seiten Gerichtsstand, Amtsgerichte und Landgerichte. Nachfolgend werden die wichtigsten 10 Unterseiten von Gerichtsstand.net aufgelistet:
# | Beschreibung | URL der Webseite |
---|---|---|
1. | Gerichtsstand | / |
2. | Amtsgerichte | /amtsgericht/ |
3. | Landgerichte | /landgericht/ |
4. | Oberlandesgerichte | /oberlandesgericht/ |
5. | Bundesgerichtshof | /bundesgerichtshof/ |
6. | Mahngerichte | /mahngericht/ |
7. | Arbeitsgerichte | /arbeitsgericht/ |
8. | Landesarbeitsgerichte | /landesarbeitsgericht/ |
9. | Bundesarbeitsgericht | /bundesarbeitsgericht/ |
10. | Sozialgerichte | /sozialgericht/ |
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Keine Bewertung | |
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