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Bewertung:Unter einer Betriebsversammlung versteht man nach dem deutschen Betriebsverfassungsrecht eine Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten. Sie muss in jedem Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Es sind Teilversammlungen möglich, wenn nicht alle Arbeitnehmer zur gleichen Zeit teilnehmen können oder Abteilungsversammlungen in räumlich auseinander liegenden Betrieben. Der Arbeitgeber sowie Vertreter der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.
weiterlesenEin Tendenzbetrieb ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht. Hierbei handelt es sich um das Recht der kollektiven Interessenvertretung der Belegschaft eines Betriebes gegenüber dem Unternehmen, das den Betrieb führt. Ein Tendenzbetrieb ist ein Betrieb, mit dem der Unternehmer nicht nur Geld verdienen will, sondern mit dem er ausschließlich bzw.
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