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schrieb vor 12 Jahren
Deutschland, Oberdreis, 1 Bewertung

Von den Bauträgern Gartmann Architekten, auch firmierend als Gartmann Projekt GmbH aus Neuss und der Fa. Reuter Projektentwicklung Verwaltungs GmbH aus Grevenbroich habe ich eine Erdgeschosswohnung erworben.

Wie heißt es auf der Homepage der Architekten Gartmann: „Wir beherrschen ihre Sprache und verstehen uns als Übersetzer Ihrer persönlichen Vorstellungen in Stein, Stahl, Glas oder Holz. Bauvorhaben jeder Größenordnung von den ersten Planungen bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir kompetent, persönlich und engagiert. Denn Ihre Zufriedenheit ist unser Prüfstein für die Qualität unserer Arbeit.“

Eine Werbung absolut konträr zu meinen Erfahrungen.

Wenn die Trittschalldämmung trotz rechtzeitigen Hinweises, die Trittschalldämmung zu überwachen, mit einer Überschreitung des Grenzwertes um 9 dB nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, nach Versuchen der Mängelbeseitigung die allgemein anerkannten Regeln der Technik ausweislich des Gutachtens nach wie vor nicht eingehalten sind, diese Tatsache von Gartmann und Reuter trotzdem bestritten und ein gerichtliches Beweisverfahren erforderlich wird, so ist dies mit der seitens Gartmann behaupteten fachlichen Kompetenz und Qualität nicht vereinbar.

Der Käufer einer Immobilie schließt grundsätzlich keinen Immobilienkaufvertrag mit der Intention, die Profitgier eines Bauträgers zu befriedigen, sondern er erwartet für die Kaufpreiszahlung eine entspr. Gegenleistung. Bei einem Bauträgervertrag ist das die Übergabe z.B. einer Wohnung gegen Zahlung des Kaufpreises. Das entsprach auch meinem erwarteten Verhalten an die Bauträger Gartmann und Reuter. Unter Wohnung wird üblicherweise ein Ort verstanden, in dem der Bewohner im Allgemeinen Ruhe findet.
Das eine zu Wohnzwecken verkaufte Immobilie bewohnbar sein muss, erwähnen die Architekten und Bauträger Gartmann in ihrer Selbsteinschätzung nicht.

Nicht bewohnbar ist die Wohnung wegen der von der OG – Wohnung ausgehenden Schallbelastung. Diese Problematik [der Schall -/ Lärmbelastung], so Gartmann und Reuter schriftlich, sei ihnen sehr wohl bewusst. Trotzdem verkaufen sie die Immobilie als „Wohnung“!

In einer Langzeitmessung wurde festgestellt, dass durch das Auftreten von Personen in der OG - Wohnung Pegelspitzen von bis 85 dB in der EG - Wohnung auftreten.
Soweit das ca. dreijährige Kind in der OG – Wohnung läuft, kommt dies in der EG – Wohnung wie eine Abfolge von Hammerschlägen an.

Eine bewohnbare Immobilie zu erhalten, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, habe ich in jedem Gespräch klar und unmissverständlich vorgebracht. Sprache als Instrument der Verständigung funktioniert überwiegend. Nicht so bei den Architekten und Bauträgern Gartmann. Sie haben ein Einfamilienhaus in zwei „abgeschlossene Wohnungen“ aufgeteilt, von beiden Parteien den Kaufpreis erhalten, bewohnbar ist das Haus jedoch nur als Ganzes, von einer Partei. Insoweit waren die Architekten und Bauträger auch engagiert tätig: in eigener Sache.

Folgerichtig hat Herr Gartmann auch die Hausverwaltung abgelehnt mit den Worten: “das tue ich mir nicht an“. Er wusste ja, was er verursacht hatte. Er hatte den Kaufpreis und der Käufer einen wahr gewordenen Albtraum als Gegenleistung.


Nebenbei bemerkt: die Berufung auf christliche Werte verkommt zu hohlem Pathos, wenn man nicht weiß, was Redlichkeit bedeutet.

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