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Bewertung:Die Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreu- ungsrecht e.V. (dvvb) wurde im Jahr 2003 auf Initiative der Rechtsanwälte und Betreuungsrechtspraktiker
Bewertung:Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
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