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OPFERHILFE SACHSEN E.V. unterstützt Opfer von Straftaten, deren Angehörigen, Freunde. Webseite informiert über Verein, über seine vielfältigen Angebote der Beratung, Hilfeleistung, Fortbildung. Überblick über seine Beratungsstellen, mit über die Webseite ..
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Wissenswertes
Zu den politischen Straftaten zählen im deutschen Strafrecht zwei Kategorien von Straftaten: Originäre politische Straftaten und Politisch motivierte Kriminalität. Das sind Straftaten, die nur den Zweck haben, den deutschen Staat als solchen anzugreifen und eventuell in seinem Bestand zu gefährden. Das sind in der Regel:
- Friedensverrat
- Hochverrat und Landesverrat
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Wahlmanipulation, Nötigung von Verfassungsorganen, usw.
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Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Eine Legaldefinition für den Begriff bietet das Gesetz zwar nicht, jedoch heißt es in Abs. 2 GG und StGB: '' Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. '' Das entspricht dem überlieferten Grundsatz Nulla poena sine lege. Eine Bestrafung kommt zudem nur bei subjektiver Vorwerfbarkeit des Verhaltens in Betracht.
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