Dem Institut "Hans Kelsen - Bundestiftung" ist durch den Stiftbrief die Aufgabe gestellt worden, die Reine Rechtslehre und ihren wissenschaftlichen Widerhall im In- und Ausland zu dokumentieren, darüber zu informieren und die weitere Durchdringung, ..
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Bewertung:Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, der einen mehr oder weniger präzisen und eindeutigen gesetzlichen Inhalt besitzt. Einen spezifisch rechtswissenschaftlichen Bedeutungsinhalt in diesem Sinne erhält ein Wort oder Begriff vor allem dadurch, dass es/er in Gesetzen verwendet und aufgegriffen und entweder durch das Gesetz selbst oder durch dessen Auslegung durch Gerichte und Rechtslehre inhaltlich bestimmt und konkretisiert wird.
weiterlesenDer unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung, einer behördlichen Entscheidung oder einer sonstigen Rechtsquelle, bei dem ein Lexem vom Gesetzgeber mit einem vagen mehrdeutigen oder nicht abschließend aufgezählten Inhalt versehen wird und sich dessen objektiver Sinn nicht sofort erschließt. Das Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze wird vom Rechtsstaatsprinzip aufgestellt. Dennoch ist der Gesetzgeber deshalb nicht gezwungen, jeweils einen Tatbestand mit genau erfassbaren Maßstäben zu beschreiben.
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