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Bewertung:Nach deutschem Recht hat der Betriebsrat eine Reihe von Informationsrechten gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Informationsrechte stehen dem Betriebsrat als ganzem, nicht einzelnen Betriebsratsmitgliedern zu. Die Informationsrechte des Betriebsrats resultieren aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat kann seine Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz nur sinnvoll wahrnehmen, wenn er umfassend informiert ist.
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