Aktiv zum Schutz vor Passivrauchen
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Bewertung:Der DEHOGA Hessen e.V. ist der Branchenverband des Gastgewerbes.
Bewertung:Als Nichtraucherschutz bezeichnet man Maßnahmen, die geeignet sind, Personen, die nicht rauchen, wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen. Darunter fallen insbesondere Rauchverbote, aber auch Aufklärungskampagnen und Maßnahmen zur Überwindung von Nikotinabhängigkeit. Tabakrauch ist gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen.
weiterlesenEin Rauchverbot untersagt, Tabak an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen. Rauchverbote können von Inhabern eines Hausrechtes ausgesprochen und vom Gesetzgeber erlassen werden.
weiterlesenEin Rauchverbot in Personenkraftwagen untersagt, Tabak in der Fahrgastzelle eines Automobils abbrennen zu lassen. Rauchverbote in Personenkraftwagen wurden unter verschiedenen Gesichtspunkten in Erwägung gezogen: Die historisch ältere Überlegung betrifft die Gefährdung des Straßenverkehrs. Unter diesem Gesichtspunkt soll dem Fahrer das Rauchen während der Fahrt untersagt werden.
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