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Bewertung:Partner als Beteiligte, Partnerschaft als Gesamtheit bezeichnet:
Die Partnerschaft ist nach Partnerschaftsgesellschaftsgesetz eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.
weiterlesenDas deutsche Partnerschaftsgesellschaftsgesetz regelt die Voraussetzungen für die spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. In der Partnerschaftsgesellschaft können sich Angehörige von Freien Berufen zur Ausübung ihres Berufes zusammenschließen. Sie haben gleichwohl auch die Wahl, andere Gesellschaftsformen zu wählen. Im Namen der Partnerschaftsgesellschaft muss der Name mindestens eines Partners mit dem Zusatz: und Partner oder Partnerschaft enthalten sein.
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