Unter Nobilitierung versteht man die Erhebung in den Adelsstand. Sie ist nur in Staaten mit monarchischer Staatsform möglich und kann nur von einem souveränen Monarchen ausgehen; unter dem Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Monarch hat, um eine Person in den Adelsstand zu erheben Man unterscheidet zwischen der Verleihung des ''persönlichen'' oder ''Personaladels'' und der des ''Erbadels''. Bei letzterer Form ist der Titel erblich, d. h., er gilt auch für die Nachkommen des Nobilitierten; bei der erstgenannten ist er nur an die Person des Geadelten gebunden und wird nicht auf die Nachkommen übertragen. Beispiele für den persönlichen Adel sind die britischen Titel ''Sir'' bzw.
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