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Bewertung:Eine Überziehung entsteht bei Girokonten durch Verfügungen, die entweder durch Kontoguthaben oder durch vorhandene Kontokorrentkredite nicht gedeckt sind. Die bisher lediglich in den AGB erwähnten Kontoüberziehungen werden seit November 2009 aufgrund der umgesetzten Verbraucherkreditrichtlinie in BGB geregelt.
weiterlesenKreditinstitute sind bei Girokonten verpflichtet, dem Kontoinhaber in periodischen Abständen einen Rechnungsabschluss zu erteilen. Dieser Rechnungsabschluss darf nicht verwechselt werden mit einem beliebigen Kontoauszug, der lediglich einen aktuellen Postensaldo enthält. Nach den AGB werden Girokonten als Kontokorrent im Sinne des HGB geführt. Das hat zur Folge, dass die kontokorrentrechtlichen Bestimmungen gelten.
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