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Mittwoch, 22. Mai 2013

Beliebte Websites zum Thema: Beamten

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Wissenswertes

Vogt
Der althochdeutsche Begriff Vogt auch Voigt oder Fauth ist abgeleitet vom lateinischen Wort advocatus. Er bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adeligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Im Französischen entspricht ihm ''bailli'', im Englischen ''bailiff'' oder reeve. Der Vogt regiert und richtet als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Er hat den Vorsitz im Landgericht und muss die Landesverteidigung organisieren.
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Öffentlicher Dienst
Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Tätigkeit der Beamten, Tarifbeschäftigten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen. Ende 2005 arbeiteten rund 4,6 Millionen Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst, die Zahl der Beschäftigten ist seit vielen Jahren rückläufig. Arbeitgeber können Kommunen, Bundesländer, der Bund oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes sein.
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Beamter (Deutschland)
Beamter ist, wer zur Bundesrepublik Deutschland, zu einem deutschen Bundesland oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Von den Beamten abzugrenzen sind Angestellte, Arbeiter und zur Berufsausbildung im öffentlichen Dienst Beschäftigte, deren Beschäftigungsverhältnis sich trotz des Umstandes, dass sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, nach dem privaten Arbeitsrecht richtet.
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